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In dieser Nutzungsordnung sind die Modalitäten für die Nutzung des Waldlabors verbindlich
festgelegt. Alle Nutzer verpflichten sich, dokumentiert durch ihre Unterschrift, die
nachfolgenden Regeln einzuhalten.

1. Nutzungsberechtigung

Das Waldlabor kann eigenständig von Personen, Vereinen oder Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten nur dann genutzt werden, wenn diese Mitglieder des Vereins Waldlabor Werl e.V. sind. Auf besonderen Antrag können die Räumlichkeiten in Ausnahmefällen auch von Personen oder Vereinen genutzt werden, die kein Mitglied sind. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Vereins Waldlabor Werl e.V.. Im Falle eines Terminkonflikts haben die Vereinsmitglieder Vorrang. In allen Fällen müssen die beabsichtigten Nutzungen frühzeitig, d.h. in der Regel spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Nutzung, mit dem Vorstand vereinbart werden.
Ein Anspruch auf Nutzung der Räumlichkeiten besteht nicht.

2. Zugang und Schlüssel

Da die Räume des Waldlabors über eine zentrale Alarmanlage mit Direktschaltung zu einem Schließdienst gesichert sind, müssen Nutzer in deren Bedienung eingewiesen werden und über den Transponder sowie über die notwendigen Schlüssel verfügen. Nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung erhalten die Nutzer diese von einem Mitglied des Vorstands. Die Überlassung der Schlüssel ist zu quittieren. Transponder und Schlüssel sind nach der Nutzung unverzüglich zurückzugeben.

3. Zugang zum Gelände des Waldlabors

Das Gelände des Waldlabors ist mit einem Zaun abgesichert. Es kann über das große Zugangstor von der B 63, von dem Seiteneingang in der Bucht des Zugangs zum
ehemaligen Campgelände (gegenüber der Bushaltestelle „Waldlabor“) und durch ein Tor vom Wald aus betreten werden. Die jeweiligen Vorhangschlösser sowie das Tor zum Wald können mit dem gleichen Schlüssel entsperrt werden. In der Regel betreten die Gruppen das Gelände über den Seiteneingang bzw. durch das Tor vom Wald her. Dazu kann man vom Wanderparkplatz aus den ersten Waldweg nach rechts nehmen, der einen bis zum hinteren Eingang des Waldlabors führt. Diese Variante
des Zugangs ist die sicherste. Das große Tor zur B 63 soll nur geöffnet werden, wenn es unvermeidbar ist, das Gelände mit dem PKW zu erreichen. Bitte vermeiden Sie es unbedingt, von Werl kommend nach links auf unser Gelände abzubiegen!!! Wenden Sie stattdessen an einer geeigneten Stelle
und biegen Sie dann nach rechts auf unser Gelände ein!

4. Umgang mit der Schließanlage

Die Gebäude des Waldlabors sind mit einer Schließanlage gesichert. Die Öffnung der Außentüren oder Fenster sowie Bewegungen im Inneren des Gebäudes führen bei
aktivierter Anlage dazu, dass ein Alarm ausgelöst wird, der einer Überwachungsfirma automatisch gemeldet wird. Daher ist es nötig, vor Öffnung der Außentüren mit dem Schlüssel die Schließanlage zu deaktivieren.

Die Nutzungsordnung komplett als Download gibt es hier >>